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Stiftung Heydenmühle Pfarrhausstrasse 10 D-64853 Otzberg c.wotka@stiftung-heydenmuehle.de www.stiftung-heydenmuehle.de
Ansprechpartnerinnen: Petra Haldy, Vorstand Mobil: +49 (0)151-15 60 73 95 Christine Wotka, Vorstand Mobil: +49 (0)157-52 94 53 59
Heydenmühle Spenden
ZUKUNFT WIRKEN
Unterstützen Sie können unsere Arbeit und unsere Ziele auf vielfältige Weise fördern und unterstützen. Mit Ihrer Spende, Zustiftung oder Schenkung können Sie den Menschen der Heydenmühle ein erfülltes und möglichst selbst- bestimmtes Leben in geschütztem Raum ermöglichen und die Lebensorte der Heydenmühle für die Zukunft sichern. Die Stiftung Heydenmühle ist durch die Steuernummer 07 250 46946 vom Finanzamt Darmstadt als mildtätige Stiftung anerkannt und von der Körperschaftsteuer befreit. Gerne stellen wir Spendenbescheinigungen aus, die steuerlich absetzbar sind. Herzlichen Dank an Alle, die uns bereits auf diesem Weg unterstützt haben. Ihre Spende hilft!
Spenden statt Geschenke Machen Sie aus Ihrer Feier eine Spendenaktion – wünschen Sie sich zu feierlichen Anlässen statt Geschenken eine Spende für Ihr Heydenmühlen-Herzensanliegen. Informieren Sie Ihre Gäste über Ihren Spendenwunsch und die richtigen Kontodaten. Spenden statt Kränze Zum Gedenken an einen geliebten Menschen können Sie und die Anteilnehmenden etwas Gutes tun. Weisen Sie in der Traueranzeige auf die Gedenkspende hin und bitten Sie Ihre Gäste um eine Spende anstelle von Blumen und Kränzen. Gerne senden wir Ihnen Anlassspenden - Material zu: Vorgedruckte Zahlscheine (mit Aufdruck SPENDE) Allgemeiner Flyer über die Arbeit der Stiftung
GELDAUFLAGEN Ihre Zuweisung von Geldauflagen ist eine große Hilfe für unsere Projekte der Heydenmühle. Bitte tragen Sie als Richter*in oder Staatsanwält*in mit Ihrer Zuweisung dazu bei, die Projekte der Stiftung Heydenmühle zu unterstützen. Auch Amtsanwält*innen, Schöff*innen, Gnadenstellen und Finanzämter können unsere Einrichtung empfehlen oder z.T. auch Gelder zuweisen. Wenn Sie uns erstmals mit Zuweisungen von Geldauflagen und Bußgeldern unterstützen wollen, informieren wir Sie gerne persönlich über alle damit verbundenen Abläufe. Ihre Zuweisung ist bei uns gut aufgehoben! Bitte helfen auch Sie uns, damit wir gemeinsam Einzigartiges unterstützen können. Wir sorgen für eine transparente Geldauflagenverwaltung und sichern Ihnen eine reibungslose Abwicklung zu. Eingehende Zahlungen werden kontinuierlich überwacht und bestätigt. Etwaigen Zahlungsverzug melden wir unverzüglich. Gerichte und Staatsanwaltschaften informieren wir jährlich über die Höhe und Verwendung uns zugewiesener Geldauflagen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gern Geldauflagen-Material zu: Vorgedruckte Zahlscheine (mit Aufdruck KEINE SPENDE) Aktenaufkleber mit Anschrift der Stiftung und IBAN Allgemeiner Flyer über die Arbeit der Stiftung Listennummer beim OLG Frankfurt am Main: 3203 Nutzen Sie bitte Ihre Kontakte. Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe.
STIFTEN - FÜR DIE ZUKUNFT Wenn Sie langfristig Gutes tun und den Lebensort Heydenmühle für die Menschen sichern möchten, können Sie dies mit einer Zustiftung oder Schenkung an die Stiftung Heydenmühle. Der Betrag fließt in das Vermögen der Stiftung ein. Die daraus entstehenden Erträge kommen den Lebensorten der Heydenmühle oder der Förderung von Projekten der Heydenmühle zu Gute – Jahr um Jahr um Jahr. Gerne besprechen wir mit Ihnen die Möglichkeiten des langfristigen Engagements für die Menschen in der Heydenmühle und die Ziele der Stiftung Heydenmühle.
SPENDEN Unabhängig von der Höhe des Betrags tragen Sie direkt zur Verwirklichung und Förderung aktueller Projekte bei. Sie bestimmen, ob Ihre Spende für einen bestimmten Zweck (zweckgebunden) verwendet wird oder ob wir sie dort einsetzen können, wo Mittel nötig gebraucht werden. Mit Ihrer Spende unterstützen Sie unsere Arbeit. So können Sie helfen.
Ansprechpartner: Christine Wotka Kontakt Werner Brockmeier Kontakt
Bankverbindung: IBAN: DE25 5086 3513 0003 8833 45 BIC: GENODE51MIC Volksbank Odenwald
Achtung: Spenden über PayPal müssen mind. 10 € betragen.
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GELDAUFLAGEN Ihre Zuweisung von Geldauflagen ist eine große Hilfe für unsere Projekte der Heydenmühle. Bitte tragen Sie als Richter*in oder Staatsanwält*in mit Ihrer Zuweisung dazu bei, die Projekte der Stiftung Heydenmühle zu unterstützen. Auch Amtsanwält*innen, Schöff*innen, Gnadenstellen und Finanzämter können unsere Einrichtung empfehlen oder z.T. auch Gelder zuweisen. Wenn Sie uns erstmals mit Zuweisungen von Geldauflagen und Bußgeldern unterstützen wollen, informieren wir Sie gerne persönlich über alle damit verbundenen Abläufe. Ihre Zuweisung ist bei uns gut aufgehoben! Bitte helfen auch Sie uns, damit wir gemeinsam Einzigartiges unterstützen können. Wir sorgen für eine transparente Geldauflagenverwaltung und sichern Ihnen eine reibungslose Abwicklung zu. Eingehende Zahlungen werden kontinuierlich überwacht und bestätigt. Etwaigen Zahlungsverzug melden wir unverzüglich. Gerichte und Staatsanwaltschaften informieren wir jährlich über die Höhe und Verwendung uns zugewiesener Geldauflagen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gern Geldauflagen-Material zu: Vorgedruckte Zahlscheine (mit Aufdruck KEINE SPENDE) Aktenaufkleber mit Anschrift der Stiftung und IBAN Allgemeiner Flyer über die Arbeit der Stiftung Listennummer beim OLG Frankfurt am Main: 3203 Nutzen Sie bitte Ihre Kontakte. Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!
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